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Erhöhung des Höchstrechnungszins bei Lebensversicherungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat angekündigt, den Höchstrechnungszins ab dem 01.01.2025 von 0,25 % auf 1,00 % zu erhöhen. So können Kunden ab dem nächsten Jahr bei gleichem Beitrag in vielen Fällen von höheren Leistungen profitieren.

Die Alte Leipziger Leben sichert neuen Kunden zu, dass sie auch bei Vertragsabschluss in 2024 mit Versicherungsbeginn ab 01.06.2024 von den Änderungen der neuen Tarifgeneration profitieren können. Die Alte Leipziger gibt mit einem Zertifikat das Versprechen, zu überprüfen, welche Vorteile sich durch die Umstellung auf die neue Tarifgeneration ergeben.
Bestandskunden werden automatisch darüber informiert.

ALTE LEIPZIGER AL FlexInvest

Was ist der Höchstrechnungszins?

Der Höchstrechnungszins, auch bekannt als Höchstzinssatz, ist ein Zinssatz, der in der deutschen Lebensversicherungsbranche verwendet wird, um die maximale Verzinsung zu bestimmen, die Lebensversicherer bei der Kalkulation der Garantien für Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsprodukte zugrunde legen dürfen.
Dieser Zinssatz wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt und soll sicherstellen, dass die Versicherungsgesellschaften ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllen können.

Der Höchstrechnungszins hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der garantierten Leistungen, die die Versicherungsnehmer erhalten. Wenn der Höchstrechnungszins erhöht wird, erhöhen sich in der Regel auch die garantierten Renditen auf neue Verträge. Die Anpassung des Höchstrechnungszinses erfolgt in Reaktion auf die allgemeinen Marktbedingungen, insbesondere die Zinssätze am Kapitalmarkt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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