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Ein Jahr EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) - Immer mehr grüne Fonds nach Artikel 8 und 9

Ein Jahr nach dem Start der EU-Offenlegungsverordnung beträgt das Volumen der sogenannten Artikel 8 und Artikel 9 Fonds über 4 Billionen Euro und entspricht laut einem Morningstar-Bericht 42,4 Prozent aller Fonds in der EU.

Die EU-Offenlegungsverordnung verpflichtet zur Klassifizierung von Fonds in definierten Nachhaltigkeits­kategorien, in der Praxis auch SFDR-Klassifizierung genannt.

Vereinfachte Erklärung der SFDR-Kategorien:

Die EU-Offenlegungsverordnung soll eine größere Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit von nachhaltigen Anlagestrategien ermöglichen. Doch die im Zuge der EU-Taxonomie durchgeführte Einstufung von Atomkraft und Gas als mögliche nachhaltige Investition sorgt bei manchen auf Nachhaltigkeit fokussierten Anlegern für Unverständnis: "Dieser EU-Brüssel-Taxonomie-Salat ist Wahnsinn!", kommentiert Alfred Platow, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Investmentgesellschaft Ökoworld.

Nachhaltige Investmentfonds

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