ebase informiert über Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.03.2023.
Was ändert sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase?
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase ergeben sich Änderungen in den folgenden Ziffern:
- Ziffern 29.1 bis 3: Änderungen bzgl. der freiwilligen Einlagensicherung
- Ziffer 30.1: Änderung der E-Mail-Adresse für die Kundenbeschwerden beim Ombudsmann
Die inhaltliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase kann der Kundeninformation entnommen werden.
Ist eine Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase erforderlich?
Nein, eine Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Geschäftsverbindungen der ebase ist nicht erforderlich.
Nach Ziffer 1.2 der aktuellen AGB ist eine Zustimmung erteilt, sofern Sie nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen.
AVL Vorteile bleiben unverändert
Die Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase haben keinen Einfluss auf die weiterreichenden Vorteile für AVL Kunden.
Wenn Sie bereits ein Depot bei ebase führen, aber noch nicht von den Vorteilen von AVL profitieren, führen Sie einfach einen kostenlosen Vermittlerwechsel durch!