Mit dem Ziel, Wohlstand zu sichern, den deutschen Kapitalmarkt zu stärken und die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland zu erhöhen, hat die Bundesregierung mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs das Gesetzgebungsverfahren zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) eingeleitet. Mit Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung verfolgt der Entwurf einen umfassenden Ansatz.
Staatliche Förderung der Vermögensbildung durch Vermögenswirksame Leistungen
Durch die Ausweitung der staatlichen Förderung der Vermögensbildung (Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes) sollen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher keine Möglichkeit dazu hatten, Vermögen durch Vermögenswirksame Leistungen aufbauen können.
Die wichtigsten Änderungen
- Wegfall der Einkommensgrenze
Mit der Neufassung des § 13 Abs. 1 Satz 1 5. VermBG wird die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Investmentfonds aufgehoben. Damit werden künftig auch Arbeitnehmergruppen erreicht, die bisher wegen Überschreitens der Einkommensgrenze keine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten haben. - Verdreifachung des Förderhöchstbetrags
Um die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen in Investmentfonds attraktiver zu machen, wird der Höchstbetrag für die Förderung Vermögenswirksamer Leistungen auf 1.200 Euro verdreifacht. Ab 2024 beträgt die maximale Arbeitnehmersparzulage dann 240 Euro pro Jahr (1.200 Euro x 20 %).
Vermögensbildung ist der Schlüssel zur finanziellen Unabhängigkeit. Mit den Änderungen schafft die Regierung Anreize, die Chancen des Sparens mit Investmentfonds zu nutzen. Die Änderungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Mehr zu Vermögenswirksame Leistungen
Alle Angaben ohne Gewähr.