Urteil zu Verordnung von 1934: Gericht kippte heute Provisionsabgabeverbot
Bislang verbot eine gesetzliche Verordnung Versicherungsmaklern, aus eigener Initiative zugunsten ihrer Kunden auf Provisionen zu verzichten. Diese veraltete Regelung wurde heute vom Verwaltungsgericht Frankfurt gekippt. Mit dem Urteil folgte das Gericht der Klageargumentation des Finanzvermittlers AVL und entschied im Sinne der Verbraucher. Denn nun öffnet sich der Weg für den Preiswettbewerb unter Versicherungsmaklern. Für Millionen Versicherte kann das zu günstigeren Konditionen führen.