Riester vererben: Was erhalten Erben im Todesfall?
Sie können das Guthaben Ihrer Riester-Rente frei vererben. Es kann jedoch Fälle geben, in denen der Anbieter staatliche Zulagen und erhaltene Steuererstattungen einbehält und wiederum an die Zulagenstelle zurückführt. Ihre selbst eingezahlten Beträge sowie deren Erträge gehen direkt an ihre Erben.
Die staatlichen Zulagen und Steuererstattungen können vererbt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie vererben Ihr Riester-Guthaben an Ihren Ehepartner oder Ihre noch kindergeldberechtigten Kinder
- und diese Erben legen ihr Guthaben in einem eigenen Riester-Vertrag an.
Diese Voraussetzungen gelten sowohl im Falle ihres Todes vor Rentenbeginn und auch bei Tod nach Rentenbeginn. Im Todesfall nach Rentenbeginn müssen Sie je nach Vertragsart (Riester-Versicherung, Riester-Banksparplan, Riester-Fondssparplan) bereits bei Vertragsabschluss Unterschiede bedenken.
Bei Riester-Verträgen von Versicherungen wird noch vor dem Beginn des Vertrages eine Rentengarantiezeit vereinbart. Diese beläuft sich auf einen Zeitraum zwischen 5 und 15 Jahren.
Falls also der Versicherte nach Rentenbeginn und innerhalb dieses Zeitraums sterben sollte, so erhalten die Hinterbliebenen noch für die verbleibenden Jahre der Rentengarantiezeit die Rente des Verstorbenen. Alternativ kann das Guthaben in Form einer Einmalzahlung ausbezahlt werden. Tritt der Todesfall nach der Rentengarantiezeit ein, erhalten die Hinterbliebenen kein Geld.
Es gilt also Folgendes zu beachten: Je kürzer die vereinbarte Rentengarantiezeit, desto höher die monatliche Rente. Daher wird auch in Angebotsrechnungen meist mit der kürzesten Rentengarantiezeit gerechnet. So stellt man eine möglichst hohe Rente dar.
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