Allgemeines zu Kündigung und Wechsel der Riester-Rente
Innerhalb der Kündigungsfrist ist die Kündigung eines Riester-Rentenvertrages ohne Angabe von Gründen möglich. Eine Kündigung bedeutet aber, dass in Anspruch genommene Steuervorteile und staatliche Zuschüsse zur privaten Rentenversicherung zurückbezahlt werden müssen.
Um dies zu vermeiden, gibt es im Besonderen zwei Möglichkeiten: In manchen Fällen ist es möglich, die Einzahlungen zu minimieren, die Beitragszahlungen für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen oder den Vertrag endgültig beitragsfrei zu stellen.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Anbieter Ihrer Riester-Rente zu wechseln. In beiden Fällen vermeiden Sie eine Rückzahlung der Zuschüsse und verlieren nicht die Steuervorteile.
Die Kündigung der Riester-Rente
Wenn Sie unter Berücksichtigung der entstehenden Nachteile tatsächlich einen bestehenden Riester-Vertrag kündigen wollen, genügt eine formlose Kündigung mit dem Hinweis, dass das angesparte Guthaben an Sie ausbezahlt werden soll. Bitte beachten Sie, dass bei einer solchen Kündigung Zulagen und Steuervorteile zurückbezahlt werden müssen – in den meisten Fällen geht dabei ein Großteil des vertraglich angestrebten Guthabens verloren.
Eine Kündigung in den ersten fünf Jahren birgt oft einen weiteren großen Nachteil. Viele Anbieter berechnen „gezillmerte“ Abschlusskosten: In den ersten fünf Jahren der Laufzeit wird dabei der gesamte Anteil des Anbieters aus dem Vertrag abgezogen – berechnet für die gesamte Laufzeit. Dadurch entsteht bei einer Kündigung oder einem Wechsel in der frühen Einsparphase ein Verlust, der zu den Zuschüssen und Steuervorteilen, die zurückbezahlt werden müssen, noch hinzukommt.
Bei einigen Riester-Produkten werden die Abschlusskosten über die gesamte Laufzeit verteilt berechnet („ungezillmerte Abschlusskosten“). Der Verlust bei einem Anbieterwechsel fällt dann in den ersten Jahren proportional nicht höher aus als zu einem späteren Zeitpunkt.
Oft liegen zwei Arten von Gründen vor, die einen Riester-Sparer zur Kündigung seines Vertrages bewegen. Zum einen können die Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr wie ursprünglich geplant geleistet werden, zum anderen sind manche Sparer enttäuscht über die kleine Rendite ihres Rentenvertrages. Zur Kündigung des Vertrages gibt es aber Alternativen: Eine davon ist das Herabsetzen der Beiträge zum Riester-Vertrag. Oft ist es auch möglich, die Zahlungen für eine bestimmte Zeitspanne ruhen zu lassen. Die Beitragsfreistellung eines Riester-Vertrages als weitere Alternative erlaubt es, die Zahlungen ganz einzustellen. Das vorhandene Guthaben erhöht sich dann bis zum Ablauf des Vertrages nicht mehr und es kommen auch keine staatlichen Zulagen neu hinzu. Der große Vorteil: Staatliche Zuschüsse und Steuervorteile, die durch den Riester-Vertrag bisher entstanden sind, müssen nicht zurückgezahlt werden.
Ablauf bei Anbieterwechsel
Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel des Anbieters. Auch so können Sie die erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile behalten. Das Guthaben Ihres alten Vertrages wird auf den Vertrag mit dem neuen Anbieter, für den Sie sich entschieden haben, übertragen. Beachten Sie dabei aber, dass durch den neuen Anbieter wiederum neue Abschlusskosten und Gebühren hinzukommen.
Der Wechsel des Anbieters ist deshalb nur dann lohnenswert, wenn Sie mit dem neuen Vertrag deutlich bessere Konditionen haben. Über AVL besteht hierbei die Möglichkeit, bei einem Riester-Neuabschluss eine Rabattierung von 100 Prozent auf die Abschlusskosten zu erhalten.
Der Anbieterwechsel kann im Zuge der Depoteröffnung veranlasst werden.
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