Riester-Rente für Beamte

Förderungsberechtigung der Riester-Rente für Beamte

Auch Beamte können die staatliche Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Da bundesweit für Beamte eine einheitliche Versorgungsregelung gilt, dürfen diese keine betriebliche Altersvorsorge betreiben. Somit wird Beamten die Förderung der Riester-Rente nur bei Abschluss einer privaten Altersvorsorge gewährt.

Beantragung der Riester-Rente für Beamte

Beamte können staatliche Zulagen beantragen und somit die steuerlichen Vorteile der Riester-Rente in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Beamte einen zertifizierten und zulagengeförderten Altersvorsorgevertrag bei einem der Riester-Anbieter abschließen. Die Freistellung der Versicherungspflicht – dies ist normalerweise für den Beamtenstatus der Fall – ist Voraussetzung für die Beantragung der Riester-Rente für Beamte. So können sich Beamte die staatlichen Zulagen und steuerlichen Sonderabzugsrechte der Riester-Rente sichern.

Die jährliche staatliche Grundzulage für jede anspruchsfähige Person beträgt derzeit 175 Euro für Ledige und 350 Euro für Verheiratete. Soweit ein Anspruch auf Kindergeld besteht, können auch dementsprechende Kinderzulagen beantragt werden. Momentan beläuft sich diese Kinderzulage auf 185 Euro pro Kind pro Jahr. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, erhöht sich der Betrag auf 300 Euro.

Damit Beamte diese staatlichen Zulagen in vollem Umfang erhalten, müssen sie in den Riester-Rente Vertrag einen Mindestbeitrag in Höhe von 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der zu erwartenden Zulagen einzahlen. Anspruchsberechtigte Beamte können darüber hinaus die Ausgaben für die Privat-Vorsorge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Kurzum: Diese staatlichen Zulagen sowie die Abzugsfähigkeiten machen die Riester-Rente für Beamte äußerst attraktiv.

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