Funktionsweise von Beteiligungen

Rechtsform und Funktionsweise von Beteiligungen

Meist wird für eine Beteiligung die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (KG) mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG) oder als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verwendet.

Die Kommanditgesellschaft (KG) hat sich als vorwiegend verwendete Rechtsform für Beteiligungen durchgesetzt. Die Anleger haften in diesem Fall maximal mit ihrer gesamten Einlage, aber sind nicht darüber hinaus persönlich haftbar. Es kann aber vorkommen, dass bereits bezahlte Ausschüttungen zur Haftungssumme hinzugerechnet werden, so zum Beispiel, wenn ein Immobilienfonds Mietgarantien geleistet hat und diese nicht erzielt werden.

Im Gegensatz dazu kann der Anleger als Gesellschafter einer GbR voll haftbar gemacht werden. Diese Form der Beteiligung stellt daher die Ausnahme dar, denn kaum ein Anleger ist bereit unkalkulierbare Risiken für sein Privatvermögen auf sich zu nehmen.

Lesen Sie vor der Wahl einer bestimmten Beteiligung den Verkaufsprospekt sehr gründlich und informieren Sie sich über die Verpflichtungen, die Sie mit Ihrem Investment eingehen.

Mit der Kommanditeinlage beteiligt sich der Anleger an der Kommanditgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag legt zuvor fest, wie hoch die Mindestsumme für eine Beteiligung sein muss. In den meisten Fällen liegt diese Quote bei 5.000 bis 10.000 Euro. Dazu kommt in vielen Fällen ein Ausgabeaufschlag (Agio) in Höhe von fünf Prozent, manchmal auch mehr. Je nach Anbieter ist über AVL die Rabattierung des Agios in Höhe von 100 Prozent möglich.

Bei einer Beteiligung werden im zuvor festgelegten Platzierungszeitraum die Anteile der Gesellschaft an die Anleger verkauft. Ist die anvisierte Eigenkapitalquote erreicht, wird die Beteiligung geschlossen und ist nicht mehr kaufbar. Mit dem so eingesammelten Kapital werden nun die Emissionskosten beglichen und die Anlagegüter beschafft. Dabei kommt auch oftmals zusätzliches Fremdkapital zur Verwendung. Die Fremdkapitalquote liegt, je nach Anlagegut, in einem Bereich zwischen 40 bis 70 Prozent.

Die geleistete Einlage des Investors wird nicht ausschließlich für die Projektkosten genutzt. Auch Nebenkosten, wie zum Beispiel für den Vertrieb der Fondsgesellschaft, Verkaufsprovisionen, Prospekterstellung, Ausgaben für Treuhänder und Steuerberater und andere, werden davon gedeckt. Üblicherweise liegt der Anteil der Nebenkosten (auch „Weichkosten“ genannt) am Gesamt-Fondsvolumen bei etwa 5 bis 15 Prozent. Durch diese Kosten sinkt der Ertrag der Beteiligung. So haben zum Beispiel Beteiligungen an geschlossenen Medienfonds mitunter die höchsten Weichkosten.

Laufzeit abhängig vom Wirtschaftsgut

Beteiligungen sind auf eine längerfristige Anlagedauer ausgelegt. Im Einzelnen hängt die Dauer der Anlage vom Wirtschaftsgut ab. Ein regulärer Börsenhandel, eine regelmäßige Festlegung des Anteilswerts oder auch eine Rückgabe an den Initiator ist durch die besonderen Eigenschaften der Beteiligung nicht möglich: Der Anleger ist an die Dauer der Laufzeit gebunden. Seit einiger Zeit hat sich aber ein „Zweitmarkt“ gebildet, auf dem zurückgegebene Beteiligungen gekauft und verkauft werden können.

Die Investition in eine Beteiligung zielt auf die jährliche Ausschüttung von Erträgen ab. Die Summe der Investitionen soll möglichst durch die Summe der Auszahlungen an den Investor übertroffen werden.

Rendite bei Beteiligungen

Wie setzt sich die Rendite bei Beteiligungen zusammen?

Die Rendite einer Beteiligung ist in erster Linie vom wirtschaftlichen Erfolg der im Investitionsplan beschriebenen Unternehmung abhängig. Die Rendite vor Steuern für den jeweiligen Anleger entsteht aus den Einnahmen aus dem Investitionsobjekt abzüglich der Investitionskosten und der laufenden Ausgaben. Die Rendite wird in Form von Ausschüttungen an die Anteilseigner ausbezahlt. Die Form und der Zeitpunkt dieser Ausschüttungen variiert je nach Ausgestaltung der Beteiligung.

Meist entscheidet das Anlageobjekt über die Art der Ausschüttungen. Es gibt regelmäßige, meist jährliche Ausschüttungen, Auszahlungen bei Veräußerungen von Investitionsgütern und anteilige Ausschüttungen, wenn beispielsweise der Wert einer Immobilie steigt, die sich im Besitz eines Fonds befindet. Unter Umständen können auch Abschreibungen als Ertrag aus der Beteiligung geltend gemacht werden.

Für die Höhe der Rendite nach Steuern spielt natürlich das steuerliche Umfeld der Investitionen einer Beteiligung eine entscheidende Rolle. Die steuerliche Betrachtung richtet sich nach dem Investitionsobjekt. Die Auswirkungen auf die persönliche Steuersituation müssen im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Investitionen im Ausland können interessante steuerliche Förderungen und Vorteile beinhalten.

{"page_type":"other"}