Beteiligung an großen Projekten bereits mit relativ kleinen Anlagesummen möglich
Die Investition in große Projekte ist mittels Beteiligung für viele Anleger zu einer attraktiven Form der Geldanlage geworden. Umfangreiche Immobilienprojekte, Schiffsbau und der Ausbau erneuerbare Energien sind Beispiele für die Geschäftsfelder von Beteiligungen. Anleger können sich oft schon mit Beträgen ab 5.000 Euro bis 10.000 Euro an solchen Projekten direkt beteiligen. Die Chancen auf gute Renditen sind somit auch für Anleger mit verhältnismäßig kleinen bis mittleren Geldbeträgen möglich.
Steuervorteile von Beteiligungen optimal nutzen
Die Steuergesetzgebung ändert sich immer wieder. Beteiligungen bieten Anlegern immer wieder Möglichkeit, in den Genuss steuerfreier oder steuerbegünstigter Ausschüttungen bzw. Erträge zu kommen. Durch eine solche Optimierung der Besteuerungsgrundlagen ergibt sich eine beträchtlich höhere Rendite nach Steuern. Einige Beteiligungen wurden auch darauf hin ausgestaltet, Rückstellungen der Anleger steuerfrei aufzulösen oder unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzgebung zur Erbschaftssteuer die Weitergabe von Vermögen an Nachfolger zu optimieren. Wenn eine Beteiligung in der Form von Betriebsvermögen ausgestaltet ist, können ggf. bei Schenkung oder Vererbung spezielle Steuerfreibeträge genutzt werden.
Transparenz der Rahmenbedingungen
Die Vorgaben für die Verwendung der Investitionen einer Beteiligung sind im Voraus klar definiert. Ausnahmen bilden hier Projektentwicklungsfonds mit noch nicht genau festgelegtem Verwendungsplan. Anleger wissen im Gegensatz zu klassischen Investmentfonds, deren Anlageobjekte sich oft ändern, bei Beteiligungen immer, wofür ihr Kapital verwendet wird. Als Inhaber einer Beteiligung hat der Investor also eine Übersicht über die Rahmenbedingungen, die entscheidend für den Erfolg seines Investments sind.
Geringer Verwaltungsaufwand für den Anleger
Der Verwaltungsaufwand für Anleger einer Beteiligung ist verhältnismäßig gering. Sowohl die Geschäftsführung als auch die Ergebnisermittlung und die Bilanzierung wird meist vom Initiator der Beteiligung übernommen oder von beauftragten Treuhändern und Steuerberatern. Anleger treten meist nur bei Gesellschafterversammlungen auf und können so an den Beschlüssen der Verwaltung teilnehmen.
Haftungsbegrenzung beachten
Bei Beteiligungen haftet der Anleger üblicherweise mit seiner gesamten Einlage. Eine Haftung darüber hinaus sollte ausdrücklich ausgeschlossen sein – dies ist entscheidend für die Absicherung Ihres Vermögens gegen zu große Risiken. Wenn Sie als Anleger also darauf achten, eine Haftung mit Ihrem Privatvermögen auszuschließen, nutzen Sie die Möglichkeiten von Beteiligungen optimal. Als Investor können Sie sich somit an großen Projekten beteiligen und haben gute Renditechancen ohne im Fall von Verlusten, über Ihr Beteiligungskapital hinaus, persönlich haftbar zu werden.