FNZ Bank Tagesgeld
Jetzt Aktionszins sichern
Tagesgeldkonten bei der FNZ Bank sind flexibel, bieten tägliche Verfügbarkeit und erfordern wenig Verwaltungsaufwand.
Mit der neuen Aktion können Sie sich einen attraktiven Zinssatz von 3 % p. a. für 3 Monate sichern!
Teilnahmebedingungen
Bestandskunden der FNZ Bank
Als Bestandskunde mit einem bestehenden Tagesgeldkonto bei der FNZ Bank können Sie am Aktionszins teilnehmen, wenn Sie zwischen dem01.11.2024 und 31.12.2024 mindestens 10.000 € neues Guthaben auf das Konto einzahlen. Der Aktionszins von 3 % p. a. gilt ab dem 1. des Folgemonats für 3 Monate und wird auf das gesamte Guthaben (neues und bereits bestehendes) bis zu einer Höhe von 10.000.000 € angewendet.
Tagesgeldkontoanpassung leicht gemacht:
Gehen Sie im geschützten Bereich des Online-Bankings auf die Bestandsseite Ihres Konto flex> klicken Sie auf die drei Punkte > wählen Sie „Umbuchung auf Tagesgeldkonto“ aus.
Neukunden der FNZ Bank
Werden Sie Neukunde, indem Sie im Aktionszeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2024 ein Tagesgeldkonto bei der FNZ Bank eröffnen. Der Aktionszins von 3 % p. a. gilt für das gesamte Guthaben auf Ihrem neu eröffneten Konto bis 10.000.000 €. Der Zinszeitraum startet jeweils ab dem 1. des Folgemonats nach Kontoeröffnung und läuft für 3 Monate.
Tagesgeldkontoeröffnung leicht gemacht:
Eröffnen Sie Ihr Tagesgeldkonto über Ihren FNZ Online-Banking Zugang unter „Fonds/Produkte“ > „Produkte“ > „Tagesgeld“.
Hinweis
Falls Sie bereits ein FNZ Bank Depot besitzen, aber noch kein Tagesgeldkonto eröffnet haben, gelten Sie für diese Aktion als Neukunde. Entscheidend ist das Eröffnungsdatum des Tagesgeldkontos: Alle Tagesgeldkonten, die vor dem 01.11.2024 eröffnet wurden, kennzeichnen Bestandskunden, während alle Tagesgeldkonten, die ab dem 01.11.2024 eröffnet werden, dem Kreis der Neukunden zugeordnet werden – unabhängig davon, ob bereits ein Depot vorhanden ist.
Detaillierte Teilnahmebedingungen zum Download:
Tagesgeldkonten, bei denen bereits ein Aktions- oder Sonderzins hinterlegt ist, sind von der Aktion ausgeschlossen.
Die FNZ Bank ist Pflichtmitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem. Die Sicherungsgrenze der EdB beträgt maximal 100.000,- Euro pro Kunde / Einleger. Zusätzlich gehört die FNZ Bank als freiwilliges Mitglied dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. an. Der höchstmögliche Entschädigungsbetrag beträgt hier für natürliche Personen 5.000.000,- Euro (Stand: 11.07.2024).