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Wahlrecht beim Kirchensteuerabzug entfällt

Bisher wird die Kirchensteuer von den Banken nur einbehalten, wenn ihnen der Kunde die Konfession freiwillig mitteilt. Um diese Abgabe zeitnah zu erfassen, dürfen die Banken künftig durch ein automatisiertes Verfahren beim Fiskus nachfragen, ob ein Anleger kirchensteuerpflichtig ist und ob die vom Sparer mitgeteilte Steuer-ID stimmt. Damit entfällt das Wahlrecht, ob die Kirchenabgabe auf die Abgeltungsteuer sofort einbehalten oder erst über das Finanzamt im Veranlagungsverfahren festgesetzt werden soll.

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