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Verlustverrechnung - Übergangsfrist endet 2013

Aktuell haben Anleger die Möglichkeit, realisierte Altverluste aus Spekulationsgeschäften vor Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 mit Gewinnen aus Kapitalanlagen zu verrechnen. Die Übergangsfrist hierfür endet jedoch am 31.12.2013. Anleger können daher nur noch in diesem Jahr entsprechende Gewinne z. B. aus Fondsverkäufen, aus Aktienverkäufen oder aus der Veräußerung von Zertifikaten mit Altverlusten verrechnen. Sollten über das Jahr 2013 hinaus noch Altverluste verbleiben, ist eine Verrechnung nur noch mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften zum Beispiel von Immobilien möglich.

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