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Schriftliches Urteil zum Provisionsabgabeverbot liegt nun vor

Gericht folgt AVL in allen Punkten – Rechtsmittelfrist bis Mitte Dezember

Hinsichtlich der erfolgreichen Klage des Finanzvermittlers AVL gegen das Provisionsabgabeverbot liegt nun das schriftliche Urteil vor. In der Begründung, warum die Verordnung für ungültig erklärt wurde, folgt das Verwaltungsgericht Frankfurt in allen Punkten der Argumentation des Klägers. Ab Zustellung des Urteils läuft aktuell die einmonatige Frist zum Einlegen von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung. Wendet sich die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis Mitte Dezember nicht an die nächsthöhere Instanz, wird das Urteil rechtskräftig.

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