Mitteilungen

Provisionsrabatte nur bei AVL absolut rechtssicher

Die Bafin provoziert aktuell ein Verwirrspiel um die Provisionsabgabe

Das umstrittene Provisionsabgabeverbot aus dem Jahr 1934 ist ungültig – und zwar strenggenommen schon seit Einführung des Grundgesetzes. Trotz dieser generellen Feststellung gilt dieses nun rechtskräftig gewordene Urteil mit völliger Rechtssicherheit nur für die Streitpartei, den Finanzvermittler AVL. Denn eine schnelle, grundsätzliche Aufhebung der für nichtig erkannten Rechtsordnung strebt die zuständige Bafin in ihrer Aufgabe als Verordnungsgeber aktuell scheinbar nicht an. "Ein Affront gegen die Justiz, setzt sich die Bafin damit doch im Grunde über Gesetz und Recht hinweg und übergeht die Deutlichkeit und allgemeine Relevanz der Entscheidung", so der von AVL beauftragte Rechtsanwalt Dr. Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander, Stuttgart.

Vollständige Pressemitteilung lesen

{"page_type":"other"}