Halte- und Kündigungsfristen, Freibeträge
Wer in offene Immobilienfonds investiert hat oder investieren will, muss ab 2013 neue Vorschriften bei der Anteilsrückgabe beachten. Zum Schutz der Anleger wird es generell schwieriger, seine Anlage zu versilbern. „Das betrifft jedoch nur Kunden mit sehr großen Beständen“, sagt Uwe Lange von der AVL Finanzvermittlung. „Für den typischen Kleinsparer ändert sich auf Grund der Freibeträge wenig.“