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Neuer Höchstbetrag für Freistellungsaufträge

Im Sommer 2006 hat der Gesetzgeber beschlossen, den Sparer-Freibetrag zum 01. Januar 2007 von derzeit 1.370 EUR (Alleinstehende) bzw. 2.740 EUR (Verheiratete) auf 750 EUR (Alleinstehende) bzw. 1.500 EUR (Verheiratete) zu senken. Der Werbungskosten-Pauschbetrag bleibt in Höhe von 51 EUR (Alleinstehende) bzw. 102 EUR (Verheiratete) unverändert. Ab 01.Januar 2007 liegt der Höchstbetrag für Freistellungsaufträge somit bei 801 EUR / 1.602 EUR (Alleinstehende / Verheiratete). Bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Änderungen werden wir folgendermaßen vorgehen: Alle Freistellungsaufträge, die vor dem 01. Januar 2007 erteilt wurden, werden ab Januar 2007 automatisch auf 56,37 Prozent des angegebenen Betrages reduziert werden.

Beispiel: Ein lediger Kunde hat der FSB einen Freistellungsauftrag über 1.000 EUR erteilt. Dieser wird ohne das Zutun des Kunden ab 2007 automatisch auf 563,70 EUR abgesenkt. Allerdings kann es vorkommen, dass die Kürzung des Sparer-Freibetrags nicht mehr zur Freistellung aller anfallenden Kapitalerträge ausreicht. In diesem Fall sollte der Investor prüfen, inwiefern er seinen Sparer-Freibetrag innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen anpassen kann. Änderungen des Sparerfreibetrags können daher bis 31.Dezember 2006 mit dem alten Formular getätigt werden (übersteigt der Betrag die gesetzliche Höchstgrenze von 801/1.602 € würde der Betrag zu Jahreswechsel automatisiert angepasst).

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