Mitteilungen

Kleinbetragsrente 2024

Eine Kleinbetragsrente ist eine Form der Riester-Rente, die entsteht, wenn das zu Beginn der Rentenphase vorhandene Kapital so verrentet wird, dass die daraus resultierende monatliche Rente 1 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV) nicht übersteigt.

Bei der Prüfung, ob eine solche Kleinbetragsrente vorliegt, werden alle Verträge eines Anlegers bei einem Anbieter, für die eine staatliche Altersvorsorgezulage (gemäß § 93 Abs. 3 EStG) in Anspruch genommen wurde, zusammen betrachtet.

Eine Kleinbetragsrente kann zu Beginn der Auszahlungsphase förderunschädlich durch eine Kapitalabfindung abgefunden werden, wodurch der Altersvorsorgevertrag aufgelöst wird.

Für das Jahr 2024 beläuft sich diese Bezugsgröße auf 3.535 Euro, wobei 1 Prozent einer monatlichen Rente von 35,35 Euro entspricht.

Riester-Wissen

Alle Angaben ohne Gewähr.

{"page_type":"other"}