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Kapitalerträge für Minderjährigendepots: Neue Kontrollen

Wegen der bescheidenen Sparerfreibeträge (pro Person 750 statt 1370 Euro) reichen viele Eltern Geldvermögen wohl dosiert an Sohn oder Tochter weiter. Denn die können derzeit bis zu 8465 Euro Kaitalerträge steuerfrei einstreichen, sofern sie kein anderes Einkommen erzielen.

Deshalb prüfen die Finanzämter jetzt verstärkt, ob die Gelder die elterliche Vermögenssphäre tatsächlich und endgültig verlassen haben. Das bedeutet etwa, dass Konten und Depots auf Namen der Kinder lauten müssen. Und, dass dort Zins- oder Dividendeneinnahmen landen.

Die Eltern dürfen bei Minderjährigen Vermögen und Erträge zwar verwalten, aber darüber nicht im eigenen Interesse verfügen. Finden die Beamten etwa Überweisungen zwischen den Konten der Kinder und der Eltern, ist das Sparmodell schnell gekippt.

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