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Kampf für Verbraucher gegen Missstände in der Versicherungsbranche

Verordnung von 1934 soll juristisch überprüft werden. Kampf für Verbraucherschutz und gegen Missstände in der Versicherungsbranche

Eine Verordnung von 1934 verhindert in Deutschland den Preiswettbewerb zwischen Versicherungsmaklern, weil diese ihre Provisionen nicht an Kunden weitergeben dürfen. Diese alles andere als verbraucherfreundliche und vor allem nicht mit dem Europarecht zu vereinbarende Regelung behindert nach Ansicht des unabhängigen Finanzvermittlers AVL den freien Wettbewerb und günstigere Konditionen bei Versicherungen. Mit einer Klage gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll jetzt die längst überfällige Prüfung der Verordnung angestoßen werden. Derzeit liegt die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt.

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