Zu Beginn des Jahres 2025 plant die FNZ Bank, die Vorabpauschalen im Zeitraum vom 13. bis 24. Januar 2025 durch einen anteiligen Verkauf direkt von Ihren Depotpositionen im Investmentdepot zu verbuchen.
Abrechnung der Vorabpauschale durch Stückeverkauf im Depot
Der Betrag für den Einbehalt der Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer auf die Vorabpauschale wird durch einen Stückeverkauf der Fondsanteile an die Finanzbehörde abgeführt. Bei einem Verkauf Ihrer Fondsanteile werden Ihre bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Verkaufserlös wieder abgezogen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Auch bei Ihren verpfändeten Depots erfolgt ein Stückeverkauf.
Auf Wunsch bucht die FNZ Bank die Vorabpauschale auch vom Konto flex ab. Der Einzug kann für Privatanleger mittels Formular "Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale" beauftragt werden und wird unbefristet eingerichtet.
Sollte ein Fondsverkauf oder ein Kontoeinzug in Ausnahmefällen nicht möglich sein, muss im Folgejahr eine entsprechende Meldung an das Finanzamt erfolgen.
In welchen Fällen wird eine Vorabpauschale eingezogen?
Eine Vorabpauschale wird nur dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2024 hatte. Die dafür benötigten Informationen werden in der 2. Kalenderwoche 2025 an FNZ Bank gemeldet.
Eine Vorabpauschale wird nicht abgeführt, wenn
- der FNZ Bank ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)
- noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind (nur im Privatvermögen)
- eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.)
Höhe der Vorabpauschale 2024
Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2024 wurde auf 2,29 % festgesetzt. Da gem. § 18 Abs. 1 Satz 2 InvStG nur 70 % davon anzusetzen sind, beträgt der maßgebende Zinssatz 1,60 %.
Beispiel:
Thesaurierender Fonds ohne Teilfreistellung
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 EUR
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 102 EUR
Die Vorabpauschale 2024 beträgt 1,60 EUR
Abwandlung
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresanfang 2024: 100 EUR
Rücknahmepreis des Investmentanteils am Jahresende 2024: 101 EUR
Die Vorabpauschale ist auf die Höhe der Wertsteigerung des Investmentanteils im Jahr 2024 begrenzt. Die Vorabpauschale 2024 beträgt daher 1 EUR.
Formulare zum Download
- Abrechnung Vorabpauschale über Konto flex (PDF)
- Abrechnung Vorabpauschale über Konto flex für betriebliche Anleger (PDF)
- Freistellungsantrag (PDF)
ebase Depot der FNZ BankVorabpauschale berechnen
Alle Angaben ohne Gewähr.