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DWS reagiert auf die Herausforderungen im Niedrigzinsumfeld

Geänderte Mindestlaufzeiten und Zuzahlungsmöglichkeiten der einzelnen DWS Altersvorsorgeverträge im Neugeschäft.

Um weiterhin geförderte Altersvorsorgeprodukte mit Beitragsgarantien im Neugeschäft anbieten zu können, wird die DWS die Mindestlaufzeiten in der Ansparphase für Neuabschlüsse ab dem 15. November 2016 temporär für ihre Altervorsorgeprodukte anpassen.

Zudem werden bei bestehenden und neuen DWS RiesterRente Premium, DWS Vermögenssparplan Premium und DWS TopRente-Verträgen keine Zuzahlungen oberhalb von 2.100 Euro jährlich mehr zugelassen. Diese Maßnahme gilt unabhängig von der noch verbleibenden Laufzeit des Vertrages.

Abschluss- und Vertriebskosten sowie die Depot- und Fondsgebühren bleiben unverändert.

Zu den DWS Altersvorsorge Produkten

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