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Bafin beschreitet Weg der Sprungrevision zum BVerwG

Umstrittenes Provisionsabgabeverbot wird nun höchstrichterlich überprüft

Nun liegen die Karten auf dem Tisch: die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Frankfurt, das einem Ende des umstrittenen Provisionsabgabeverbotes für Versicherungsmakler gleichkam, Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingelegt.

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