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AVL kippt Provisionsabgabeverbot von 1934. Verbraucher jubeln!

Bafin zieht Revision zurück, Urteil wird damit rechtskräftig

Das umstrittene Provisionsabgabeverbot gehört endgültig der Vergangenheit an, ebenso wie die Zeiten, in denen Versicherungsmakler von dicken Provisionen profitierten. Geschafft hat das nicht die Politik, sondern der unabhängige Finanzvermittler AVL: In einem unermüdlichen Kampf für die Interessen der Verbraucher hatte der Vermittler gegen die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geklagt. Bereits im Oktober entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt im Sinne von AVL. Die von der Bafin eingelegte Sprungrevision gegen dieses Urteil wurde nun zurückgezogen, so dass das zuvor gefasste Urteil damit rechtskräftig ist.

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